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   VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20   

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VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20 (https://dejure.org/2020,41149)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.10.2020 - 7 K 2047/20 (https://dejure.org/2020,41149)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 7 K 2047/20 (https://dejure.org/2020,41149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 Abs 3b AufenthG 2004, Art 17 Abs 1 Buchst b EURL 95/2011, § 53 Abs 1a AufenthG 2004, § 53 Abs 2 AufenthG 2004, Art 19 Abs 3 Buchst a EURL 95/2011
    Ausweisung eines Ausländers rechtmäßig, weil er ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse erfüllt und dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 13.09.2018 - C-369/17

    Eine Person kann nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften verlangt, dass bezüglich dieser Frage eine vollständige Prüfung sämtlicher besonderer Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist; eine pauschale Anknüpfung an bestimmten Strafrahmen sei nicht ausreichend (vgl. EuGH, Urt. v. 13.09.2018 - C-369/17 -, ZAR 2019, 35).

    Hintergrund des Ausschlussgrundes ist nämlich, dass sich der Ausländer durch sein Verhalten des subsidiären Schutzes als "unwürdig" erwiesen haben muss (auch unabhängig von einer Wiederholungsgefahr; vgl. EuGH, Urt. v. 13.09.2018 - C 369/17 -, ZAR 2019, 35 f., Rn. 51).

    Dagegen - und damit für eine grundsätzlich mögliche Einordnung als "schwere Straftat" auch bei einer einfachen vorsätzlichen Körperverletzung - könnte sprechen, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache "Ahmed" mehrere Kriterien vorgegeben hat (u.a. Art der Straftat, der verursachten Schäden, Art der Strafmaßnahme, ob die Straftat auch in anderen Rechtsordnungen als schwerwiegend angesehen wird, vgl. Urt. v. 13.09.2018, a.a.O., Rn. 55 f.), die bei der Frage zu prüfen sind, ob eine schwere Straftat vorliegt.

    Dem steht nicht entgegen, dass Absicht der Qualifikationsrichtlinie auch die weitgehende Angleichung des subsidiären Schutzstatus an den Flüchtlingsstatus ist (siehe nur Erwägungsgründe 8, 9 und 39 zur Qualifikationsrichtlinie) und dementsprechend mit Art. 7 Abs. 1 lit. a bis c QualifikationsRL Gründe für den Ausschluss vom subsidiären Schutz eingeführt wurden, die mit den für Flüchtlinge geltenden Gründen vergleichbar sind (vgl. EuGH, Urt. v. 13.09.2018 - C 369/17 -, ZAR 2019, 35 f., Rn. 45 unter Bezugnahme auf die Gesetzgebungsmaterialien).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20
    Diese Frist muss sich in einem zweiten Schritt an höherrangigem Recht, das heißt verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und den Vorgaben aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der EMRK messen und gegebenenfalls relativieren lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn.81).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20
    Die gegenüber dem Kläger ausgesprochene Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland (Ziff. I des Bescheides) erweist sich nach der für die Beurteilung einer Ausweisung maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris, und v. 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, juris) als rechtmäßig.
  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anordnung und der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots ist ebenfalls die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 -, juris).
  • EuGH, 24.06.2015 - C-373/13

    T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20
    Insbesondere ist er nicht gleichbedeutend mit dem - ebenfalls in der Qualifikationsrichtlinie (dort Art. 24) verwendeten - Ausdruck der "Gründe der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung", der durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bereits hinreichend geklärt ist (vgl. EuGH, Urt. v. 24.06.2015 - C 373/13 - abrufbar unter www.curia.europa.eu, Rn. 77 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20
    Die gegenüber dem Kläger ausgesprochene Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland (Ziff. I des Bescheides) erweist sich nach der für die Beurteilung einer Ausweisung maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris, und v. 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, juris) als rechtmäßig.
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass der subsidiäre Schutz nach den Vorgaben der Qualifikationsrichtlinie schon allein aufgrund der Schwere der Straftat ausgeschlossen sein soll; eine Wiederholungsgefahr muss insoweit nicht vorliegen; es spielt keine Rolle, wann die Straftat begangen worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.03.2015 - 1 C 16.14 -, juris RN. 29; VGH a.a.O. Rn. 82; VG Cottbus, Urt. v. 26.08.2020 - 6 K 716/17.A.-, juris Rn 61).
  • BVerwG, 16.02.2010 - 10 C 7.09

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; funktionaler Zusammenhang;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss ein Kapitalverbrechen vorliegen oder eine sonstige Straftat, die in den meisten Rechtsordnungen als besonders schwerwiegende qualifiziert ist und entsprechend strafrechtlich verfolgt wird (BVerwG, Urt. v. 16.02.2010 - 10 C 7.09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 11 S 2029/16

    Ausweisung eines Angolaners; Vater von drei deutschen Kindern; Vermögensdelikte;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20
    Die gegenüber dem Kläger ausgesprochene Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland (Ziff. I des Bescheides) erweist sich nach der für die Beurteilung einer Ausweisung maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris, und v. 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, juris) als rechtmäßig.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 1770/13

    Erteilung einer Aufenthalterlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG 2004 in der bis zum

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellt darauf ab, dass die Straftat zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität fallen und nach Art und Schwere so gewichtig sein müsse, dass die Erteilung eines Aufenthaltsrechts unbillig erschiene (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.2013 - 11 S 1770/13 -, juris).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.17

    Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren

  • VG Augsburg, 26.03.2020 - Au 4 S 20.30367

    Eilverfahren gegen asylrechtliche Widerrufsentscheidung

  • VG Trier, 16.01.2020 - 10 K 1424/19

    Ausschluss von der Gewährung des subsidiären Schutzes wegen eines besonders

  • VG Augsburg, 26.03.2020 - Au 4 K 19.31338

    Verfristete Klage gegen Widerruf des subsidiären Schutzstatus wegen Begehung

  • VG Düsseldorf, 14.11.2019 - 12 K 6087/19
  • VG Schwerin, 07.02.2020 - 15 A 1587/19

    Auswirkungen einer schweren Straftat auf den bereits bewilligten subsidiären

  • VG Freiburg, 05.02.2021 - A 5 K 7139/18

    Ausschluss eines Asylbewerbers von der Zuerkennung subsidiären Schutzes; Begehen

    Im Hinblick auf diese sehr gravierenden Verhaltensweisen ist daher angesichts des vom Europäischen Gerichtshof betonten Ausnahmecharakters der Ausschlussgründe ein erhebliches Gewicht sowohl der Straftaten als auch der schwerwiegenden Gründe für die Annahme, dass diese begangen worden sind zu fordern (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21.10.2020 - 7 K 2047/20 - juris Rn. 45).

    Es ist davon auszugehen, dass der Normgeber innerhalb derselben Richtlinie durch die Wahl unterschiedlicher Begrifflichkeiten unterschiedliche Anforderungen stellen wollte (so auch: VG Freiburg, Urteil vom 21.10.2020 - 7 K 2047/20 - juris Rn. 49).

    Ob dennoch zu fordern ist, dass jedenfalls künftig zumindest die Begehung "schwerer Straftaten" im oben dargelegten Sinne droht (so: Österreichischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 13.12.2011 - U1907/10; www.ris.bka.gv.at/Judikatur/ ; a.A. VG Freiburg, Urteil vom 21.10.2020, a.a.O.), erscheint fraglich, kann hier aber letztlich offen bleiben.

  • VG Freiburg, 23.06.2022 - A 7 K 2897/21

    Rücknahme subsidiären Schutzes wegen einer schweren Straftat;

    Die Beurteilung hat sich an einer Vielzahl von Kriterien zu orientieren, wie unter anderem der Art der Straftat, der verursachten Schäden, der Form des zur Verfolgung herangezogenen Verfahrens, der Art der Strafmaßnahme und der Berücksichtigung der Frage, ob die fragliche Straftat in den anderen Rechtsordnungen ebenfalls überwiegend als schwere Straftat angesehen wird (vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 56; Urteile d. Kammer v. 24.11.2021 - A 7 K 1773/20 -, n.v. und v. 21.10.2020 - 7 K 2047/20 -, juris Rn. 42 ff.; s. hierzu und zum Folgenden auch: VG F., Urt. v. 05.02.2021 - A 5 K 7139/18 -, juris).

    Im Hinblick auf diese sehr gravierenden Verhaltensweisen ist daher angesichts des vom Europäischen Gerichtshof betonten Ausnahmecharakters der Ausschlussgründe ein erhebliches Gewicht sowohl der Straftaten als auch der schwerwiegenden Gründe für die Annahme, dass diese begangen worden sind, zu fordern (vgl. VG F., Urt. v. 21.10.2020 - 7 K 2047/20 -, juris, Rn. 45).

  • VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20

    Anwendbarkeit der Rückführungsrichtlinie auf subsidiär Schutzberechtigte;

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg schließlich hat zur Frage des Vorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. b) AufenthG a. F. (heute: § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG - "Straftat von erheblicher Bedeutung") entschieden, dass die Straftat zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität fallen und nach Art und Schwere so gewichtig sein müsse, dass die Erteilung eines Aufenthaltsrechts unbillig erschiene (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2013 - 11 S 1770/13 - juris; vgl. zum Ganzen: VG Freiburg, Urteil vom 21.10.2020 - 7 K 2047/20 - juris, Rn. 44).

    Im Gegensatz zur "schweren Straftat" ist beim Ausschlussgrund der "Gefahr für die Allgemeinheit" der Blick in die Zukunft gerichtet (vgl. zum Ganzen ausführlich VG Freiburg, Urteil vom 21.10.2020 - 7 K 2047/20 - juris, Rn. 52 f.).

  • VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21

    Aufenthaltsrecht: Inlandsbezogene Ausweisung

    Eine solche Gefahr liegt vor, wenn in Zukunft neue vergleichbare Straftaten des Ausländers ernsthaft drohen (zum Ganzen: VG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2019 - 12 K 6087/19.A -, Rn. 64, juris; VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 21.10.2020 - 7 K 2047/20 -, Rn. 49 - 53, juris jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 M 25/21

    Ausweisung eines islamischen Predigers

    Ob von einer "Gefahr für die Allgemeinheit" i.S. des Art. 17 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2011/95/EU durch die Begehung von Straftaten nur dann auszugehen ist, wenn der subsidiär Schutzberechtigte besonders schwere Straftaten begangen hat oder diese drohen, ist nicht abschließend geklärt (in diesem Sinne: Österreichischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 13. Dezember 2011 - U1907/10 - veröffentlicht unter https://www.ris.bka.gv.at; a.A.: VG Freiburg, Urteil vom 21. Oktober 2020 - 7 K 2047/20 - juris Rn. 51).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20
    (1) Insoweit spricht zunächst das Nichtvorliegen eines typisierten besonders schweren oder schweren Bleibeinteresses nach § 55 Abs. 1 oder 2 AufenthG als Gegengewicht zu dem hier vorliegenden besonders schweren Ausweisungsinteresse für das Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Ausweisung (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21. Oktober 2020 - 7 K 2047/20 -, juris Rn. 38).
  • VG Karlsruhe, 28.04.2021 - A 2 K4365/20

    Afghanistan: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 AufenthG alte Fassung führt

    Freiburg, Urt. v. 21.10.2020 - 7 K 2047/20 - J u r i s ; Urt. v. 05.02.2021 - A 5 K 7139/18 -.
  • VG Stuttgart, 24.01.2022 - A 16 K 3314/21

    Somalia: Widerruf rechtmäßig; Gefahr für die Allgemeinheit durch erhebliche

    Im Hinblick auf diese sehr gravierenden Verhaltensweisen sind daher angesichts des vom Europäischen Gerichtshof betonten Ausnahmecharakters der Ausschlussgründe besondere Anforderungen an das Gewicht der Straftat und das Vorliegen schwerwiegender Gründe für die Annahme, dass diese begangen worden sind, zu fordern (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 05.02.2021 - A 5 K7139/18 -, juris Rn. 33; VG Freiburg, Urteil vom 21.10.2020 - 7 K 2047/20 - juris Rn. 45; vgl. zum ultima ratio-Charakter auch: Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, AsylG § 4 Rn. 17).
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